Neue Funktionen in Sage Buchhaltung
Sage freut sich, die folgenden neuen Funktionen und Updates bekannt zu geben.
August
Anpassen des Logos
Wir haben das Hochladen und Anpassen von Logos für Ihre Rechnungen vereinfacht. Die Größe ist jetzt nicht mehr auf 1 MB begrenzt und Sie können Ihr Logo ganz einfach im Vorschaubereich neu positionieren, seine Größe anpassen und es auf die ursprüngliche Ansicht zurücksetzen.
Um Ihr Logo hinzuzufügen und anzupassen, gehen Sie zu Einstellungen und wählen Sie Vorlagen und Logos unter den Dokument-Einstellungen.
Mai 2021
Leichteres Anpassen von Rechnungen
Sie können beim Erstellen einer Verkaufsrechnung jetzt ganz einfach direkt auf die Einstellungen zum Anpassen zugreifen.
Wenn Sie Ihr Logo, Ihre Vorlage, Überschriften oder den Text der E-Mail, die Sie an Kunden schicken, bearbeiten möchten, klicken Sie einfach auf den entsprechenden Link auf der Seite der neuen Rechnung und nehmen Sie die gewünschten Änderungen vor.
Dazu wählen Sie eine Option aus dem Menü Anpassen unten auf der Rechnungsseite aus und springen zu den entsprechenden Einstellungen.
Bankkonten abgleichen
Um den Banken-Abgleich zu vereinfachen, haben wir die Schaltfläche Abgleichenverschoben. Sie finden die Schaltfläche jetzt beim Auswählen eines Bankkontos unter Finanzen links von Neuer Eintrag.
Bisher mussten Sie das Menü Mit Bank verbinden (oder Neue Transaktionen, wenn Sie die Kontoabfrage nutzen) öffnen und Abgleichen auswählen.
März 2021
Verbesserte Suche
Sie können Kontakte jetzt mit weniger Informationen finden, indem Sie einfach die Adresse, Telefonnummer oder den Namen des Kontaktes in das Suchfeld auf der SeiteKontakte eingeben. Sie können die Adresse komplett oder nur teilweise sowie Festnetz- und Mobilfunknummern eingeben.
Zudem haben wir das Suchfeld im Buchungsjournal optimiert. Sie können jetzt Transaktionen aus Ihrer USt-Voranmeldung anhand der Transaktionsnummer suchen.
Schnelles Optimieren Ihrer Dokumente
Sie können Ihre Dokumente jetzt schneller und einfacher Ihren Bedürfnissen anpassen. Die Einstellungen für Dokumente haben jetzt einen eigenen Bereich auf der Einstellungen-Seite und wir haben einige der Bezeichnungen optimiert.
Dies sind die neuen Optionen in den Einstellungen mit den alten und neuen Bezeichnungen:
Alte Bezeichnung | Neue Bezeichnung |
---|---|
Logo und Dokumentenlayout | Vorlagen und Logos |
E-Mail-Nachrichten | E-Mails mit Dokumenten |
Rechnungseinstellungen | Einstellungen für Dokumente |
Bisher waren diese Einstellungen im Bereich Logo und Dokumentenlayout zu finden, dieser Bereich heißt jetzt Dokument-Einstellungen.
Inaktive Bankkonten
Sie können nicht verwendete oder geschlossene Bankkonten jetzt als inaktiv markieren. So können Sie Konten nach Status auf der Finanzen-Seite filtern. Wählen Sie oben rechts auf der Seite den Reiter „Aktiv“, „Inaktiv“ oder „Alle“ aus, um die Anzeige zu ändern. Inaktive Konten werden in Auswahllisten ausgeblendet, wenn Sie neue Transaktionen erfassen. Dadurch können keine neuen Transaktionen auf das inaktive Konto gebucht werden.
Für Audit-Zwecke werden inaktive Konten weiterhin in Berichten und abgeschlossenen Transaktionen angezeigt.
Januar 2021
Sie können in Buchhaltung jetzt standardmäßig bis zu 100 Elemente auf Seiten mit Listen anzeigen (z. B. Einnahmenrechnungen oder Kontakte). Gehen Sie dazu einfach zu Einstellungen, Navigation und Datentabellen und wählen im Bereich "Datentabellen" 100 au. Sie können diese Einstellung überschreiben, indem Sie eine andere Zahl in der Fußzeile einer Seite mit einer Liste auswählen.
Dezember 2020
Überblick über die Änderungen im Rahmen des Brexit
Informieren Sie sich, welche Aktionen vor dem 1. Januar von Ihrer Seite erforderlich sind und welche Änderungen wir im Rahmen des Brexit in Buchhaltung implementieren.
Kunden und Lieferanten in Nordirland
Für den Handel mit Waren mit Nordirland gelten nach wie vor die USt-Vorschriften der EU. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, welche Kunden und Lieferanten in Nordirland sind, damit die korrekten USt-Regeln angewendet werden können.
Wir identifizieren Unternehmen in Nordirland anhand der Unternehmens-Postleitzahl, die in jedem Kunden- und Lieferantendatensatz festgelegt ist.
Wenn Sie Geschäftskontakte in Nordirland haben, stellen Sie sicher, dass in den Datensätzen die Postleitzahl für BT bzw. Nordirland hinterlegt ist.
-
Wählen Sie aus den Kontakten Kunden oder Lieferanten.
- Wählen Sie den Kontakt, den Sie bearbeiten möchten.
- Wählen Sie die Registerkarte Kontakte und Adressen.
- Wählen Sie im Hauptkontakt, der die Lieferadresse enthält, das Stiftsymbol aus.
- Bearbeiten Sie die Postleitzahl und geben Sie eine BT-Postleitzahl ein.
- Klicken Sie auf Speichern.
USt-Registrierungsnummern
Warenhandel mit Kunden aus Nordirland
Die EU hat für Unternehmen aus Nordirland, die mit den anderen EU-Ländern Handel betreiben, neue Regeln festgelegt.
Da für den Warenhandel weiterhin die USt-Regeln der EU gelten, wird der USt-Registrierungsnummer von Unternehmen aus Nordirland das Präfix XI vorangestellt, z. B. XI 123456789.
So verwenden Sie das Präfix XI für Kunden aus Nordirland
Aktuell können Sie in Kontaktdatensätzen nur eine USt-Registrierungsnummer mit einem GB-Präfix anwenden. Im neuen Jahr wird Ihnen auch das Präfix für Nordirland zur Verfügung stehen.
Bis es soweit ist, geben Sie beim Erfassen von Artikel-Einkäufen und -Verkäufen bitte die USt-Nummer mit dem Präfix XI in das Feld "Notizen" der Rechnung ein.
Warenhandel mit dem Rest der UK (außer Nordirland)
Wenn Sie Waren an Unternehmen in GB verkaufen oder von dort kaufen, gelten die USt-Regeln der UK. Verwenden Sie deshalb bitte weiterhin das GB-Präfix in der USt-Registrierungsnummer.
Handel mit Dienstleistungen mit der UK (einschließlich Nordirland)
Wenn Sie Dienstleistungen an die UK verkaufen oder von dort kaufen, verwenden Sie weiterhin das GB-Präfix in der USt-Registrierungsnummer.
Buchungskonten
Die Standard-Buchungskonten für Ihre Lieferanten- und Kundenkontakte aus Großbritannien werden eingeschränkt und Sie können nur Buchungskonten wählen, die für den Handel mit dem Rest der Welt gelten. So wird sicher gestellt, dass die korrekten USt-Regeln auf Transaktionen außerhalb der EU angewendet werden.
Bitte prüfen Sie Ihre Kontakte aus Großbritannien, um sicher zu stellen, dass die Standard-Buchungskonten aktualisiert werden und bereit für den Handel nach dem Brexit sind. Wenn Sie einen Kontakt ändern, können Sie ihn erst wieder speichern, nachdem Sie eines der neuen Standard-Buchungskonten ausgewählt haben.
Kontakte in GB: Einkauf und Verkauf von Waren
Dies gilt auch für die Buchungskonten Ihrer Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für Ihre Kontakte aus GB. Wenn das Buchungskonto für die Rechnung nach dem Brexit nicht korrekt ist, erhalten Sie beim Speichern eine Warnung, das Konto zu aktualisieren.
Kontakte in GB: Einkauf und Verkauf von Dienstleistungen
Für USt-registrierte als auch nicht USt-registrierte Kontakte aus GB sind die Buchungskonten beschränkt. Aufgrund der Änderungen, die wir für den Verkauf von Artikeln implementiert haben, gilt Folgendes: Wenn Sie einen Kunden oder Lieferanten aus GB wählen, werden die Buchungskonten automatisch auf die Konten begrenzt, die für den Handel mit dem Rest der Welt gelten.
Um sicher zu stellen, dass Sie die korrekten Buchungskonten auswählen können, ist es erforderlich, dass Sie den Verkauf und Einkauf von Dienstleistungen separat erfassen und dass dafür andere Kontaktdatensätze verwendet werden.
Siehe Vereinigtes Königreich: Einkauf und Verkauf von Dienstleistungen nach dem Brexit
Nordirland: Einkauf und Verkauf von Dienstleistungen
Aufgrund der Änderungen, die wir für den Verkauf von Artikeln implementieren mussten, gilt: Wenn Sie einen Kunden oder Lieferanten in Nordirland auswählen, werden die Buchungskonten automatisch auf Konten begrenzt, die für den Handel mit der EU gelten.
Um sicher zu stellen, dass Sie die korrekten Buchungskonten auswählen können, ist es erforderlich, dass Sie den Verkauf und Einkauf von Dienstleistungen separat erfassen und dass dafür andere Kontaktdatensätze verwendet werden.
Siehe Nordirland: Einkauf und Verkauf von Dienstleistungen nach dem Brexit
Kunden und Lieferanten in GB, die nicht USt-registriert sind
Ab dem 1. Januar gilt für den Warenhandel mit Kunden, die nicht USt-registriert sind, dass dieser so behandelt wird wie Einkäufe und Verkäufe außerhalb der EU.
Das bedeutet, dass einige Transaktionen ab dem 1. Januar anders eingegeben werden müssen.
Weiterführende Artikel