Exportieren von Waren nach Großbritannien nach dem Brexit
Ab dem 1. Januar 2021 gilt für Unternehmen in England, Schottland und Wales (Großbritannien) nicht mehr das Umsatzsteuerrecht der EU.
Artikel, die Sie an ein Unternehmen in Großbritannien verkaufen, werden wie Exporte aus dem Rest der Welt behandelt.
Wiederkehrende Rechnungen — Aktion erforderlich
Wiederkehrende Rechnungen, die vom Brexit betroffen sind, werden am 31.12.2020 automatisch pausiert bis Sie den Umsatzsteuersatz aktualisiert haben.
Dies wird als Aktion erforderlich neben den entsprechenden wiederkehrenden Rechnungen auf der Registerkarte "Wiederkehrende Rechnung" angezeigt.
Weitere Informationen zu wiederkehrenden Rechnungen
Wiederkehrende Sonstige Rechnungen an Kunden in GB, die nicht für die USt registriert sind, werden eb ebenfalls am 31.12.2020 pausiert.
Ab dem 01.01.2021 müssen diese als Einnahmenrechnungen erfasst werden, um sicher zu stellen, dass die korrekte USt-Behandlung angewendet wird.
Erfassen einer Einnahmenrechnung für ein Unternehmen aus GB oder dem Rest der Welt
Erstellen Sie zunächst wie gewohnt eine neue Einnahmenrechnung. Solange Ihr Kundendatensatz eine Adresse in GB oder dem Rest der Welt hat, werden auf Ihre Rechnungen automatisch die korrekten USt-Regeln angewendet.
Beim Erstellen einer Rechnung:
- Ihnen wird oben die Meldung angezeigt, dass der USt-Satz auf Null gesetzt ist.
- Der USt-Satz und der Betrag werden automatisch auf umsatzsteuerfrei festgelegt und können nicht bearbeitet werden.
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Verwenden Sie die drei Punkte in der Spalte Summe, um auszuwählen, ob Sie Artikel oder Dienstleistungen verkaufen.
- Die USt wird für Artikel und Dienstleistungen unterschiedlich angewendet. Falls Sie weitere Dienstleistungen an einen Kunden verkauft haben, erfassen Sie dafür eine separate Rechnung. Weitere Infos zu den USt-Sätzen für internationale Dienstleistungen